Viele Eigentümer sind derzeit nicht gut auf das Wirtschaftsministerium zu sprechen. Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll das hehre Ziel des Klimaschutzes unterstützen, allerdings drohen Immobilienbesitzern auch hohe Folgekosten, weiß Sebastian Dittmar. Auch viele Handwerksbetriebe sind derzeit unsicher. Wie muss man eine energetische Sanierung genau planen, um am Ende auch die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen? Wer muss mit den Behörden den Kontakt suchen und was passiert, wenn wichtige technische Unterlagen nicht aufzufinden sind? „In welcher Form auch immer das geplante ‚Heizungsverbot‘ letztendlich kommen wird – in vielen Fällen wird eine energetische Sanierung notwendig werden“, sagt Sebastian Dittmar.
„Viele wissen zudem gar nicht, dass das EU-Parlament bereits eine Regelung verabschiedet hat, nach dem jedes Gebäude bald mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen muss. Diese Pflichtsanierung muss allerdings keinen Weltuntergang bedeuten – mit der richtigen Planung lassen sich viele Fördermittel nutzen, um die Kosten entsprechend abzufedern“, so der Experte weiter. Sebastian Dittmar weiß genau, worauf es bei der Sanierung von Gebäuden und Feuerungsanlagen ankommt: Nachdem er zwischen 2004 und 2013 bereits im Ehrenamt tätig war, machte er sich 2014 als Schornsteinfegermeister selbstständig. Heute gilt er im Raum Berlin als einer der gefragtesten Ansprechpartner in den Bereichen Energieeinsparung sowie Brand- und Umweltschutz. Dabei bietet er seinen Kunden nicht nur eine fundierte Fördermittelberatung, sondern unterstützt Eigentümer und Fachbetriebe auch bei der Ausstellung von Energieausweisen und der Ausarbeitung von individuellen Sanierungsfahrplänen. Was Eigentümer und Fachbetriebe jetzt zu den kommenden Pflichtsanierungen wissen sollten, hat Sebastian Dittmar im Folgenden zusammengefasst.
Sebastian Dittmar: Vielerorts werden Energieausweise und Sanierungsfahrpläne notwendig
Derzeit ist absehbar, dass das Verbot von Feuerungsanlagen und Heizungen ohne regenerative Energiequelle in der ein oder anderen Form kommen wird. Dabei ist auch wahrscheinlich, dass das neue GEG auch bereits viele Planungen der Europäischen Union zur Energieeffizienz von Gebäuden vorwegnehmen, wird: Ab 2033 soll jedes einzelne Gebäude in der EU die Energieeffizienzklasse D erreichen. Zudem wird auf die Anlagen mit fossilen Energieträgern eine CO₂-Steuer erhoben, erklärt Sebastian Dittmar. Allerdings können hier viele Menschen schon einmal aufatmen: Erfahrungsgemäß hat der typische, um 1900 errichtete Berliner Altbau in der Regel bereits die Klasse D.
Dies wird man jedoch den Behörden nachweisen müssen – und hierin liegt oftmals ein Problem: Viele Energieausweise sind veraltet oder gar nicht vorhanden. Um sich nicht der Gefahr einer Pflichtsanierung oder einer unnötig hohen CO₂-Besteuerung auszusetzen, sollte daher in jedem Fall eine Effizienzprüfung durchgeführt werden. Dabei wird anhand einer speziellen Checkliste geprüft, ob zum Beispiel eine Hocheffizienzpumpe und automatische Strangventile oder eine GEG-konforme Dämmungen der Leitungen vorhanden sind. Hierbei wird schnell klar werden, wie energieeffizient die Immobilie tatsächlich ist und welche konkreten Sanierungsschritte erforderlich sind, veranschaulicht Sebastian Dittmar.
Was auf die Eigentümer zukommt
Eine energetische Sanierung muss jedoch auch in älteren Bestandsimmobilien keine finanzielle Katastrophe bedeuten. Je nach den individuellen Gegebenheiten haben Eigentümer dabei drei verschiedene Möglichkeiten: In der ersten Variante können sie sich zum Beispiel für eine kurzfristig umsetzbare Aufwertung der Immobilie entscheiden. Dabei werden automatische Strangventile und eine moderne Brennwertheizung verbaut, die auf die Wiederverwertung der Abgase setzt. In Verbindung mit einer Hocheffizienzpumpe und einer Hybridanlage mit solarer Warmwasseraufbereitung lassen sich dabei die Forderung nach der nachhaltigen Energieerzeugung einhalten. Und dabei auch noch durchschnittlich 21 Prozent an Energiekosten sparen. Auch die Kosten halten sich im Rahmen: Etwa 30.000 Euro sollte ein Eigentümer hier ansetzen, so Sebastian Dittmar.
Eine zweite Variante besteht in dem zusätzlichen Anschluss an das Fernwärmenetz. Die dazu nötige Strangsanierung für ein ganzes Gebäude ist jedoch schon erheblich kostspieliger – 250.000 Euro sind hier zu veranschlagen, die Maßnahmen erbringen jedoch auch ein Einsparpotenzial von bis zu 41 Prozent. Über die Jahre kann sich dies also zum Beispiel für eine Eigentümergemeinschaft durchaus lohnen, zumal auch öffentliche Fördermittel verfügbar sind. Wenn man weiß, wie diese tatsächlich voll ausgeschöpft werden können.
Die dritte Variante ist die kostspieligste und wahrscheinlich eher für Investoren interessant: So lässt sich etwa auch eine ältere Bestandsimmobilie vollständig energetisch sanieren. Wobei Schritte wie der Heizkörpertausch, der Einbau einer Wärmepumpe, ein Fenstertausch und die Außenwärmedämmung erforderlich werden. Sollte dies in Verbindung mit einem Dachgeschossausbau stattfinden, sind hierfür allerdings Kosten von mindestens drei Millionen Euro zu veranschlage. Letztlich kann sich jedoch auch dieser Betrag rechnen, da durch die vollständige energetische Sanierung schnell ein Einsparpotenzial von über 80 Prozent erreicht wird.
Wie Eigentümer und Fachbetriebe laut Sebastian Dittmar planen sollten
Diese Summen relativieren sich jedoch schnell, wenn die öffentlichen Förderungen abgerufen werden können. So werden im Durchschnitt 15 Prozent der Kosten durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM) übernommen. Hier kann ein erfahrener Schornsteinfeger zunächst den notwendigen Sanierungsfahrplan erstellen, bevor der Antrag auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht wird. Dabei ist bereits der Sanierungsfahrplan selbst zu 80 Prozent förderungsfähig. Doch über die 15 Prozent Grundförderung der Maßnahmen hinaus gibt es auch zusätzliche Zuschüsse, zum Beispiel 15 Prozent bei Hybridheizungen oder 25 Prozent bei Wärmepumpen, erklärt Sebastian Dittmar.
„Nicht nur die Eigentümer, auch SHK-Fachbetriebe oder Hausverwalter können von einer Zusammenarbeit mit einem Schornsteinfegermeister profitieren.“
Oft fehlen erforderliche Unterlagen oder die Bürokratie reagiert nur schleppend auf eingereichte Anträge. Ein mit der energetischen Sanierung vertrauter Schornsteinfeger kann hier zum Beispiel Verbrennungsluftnachweise, Schornsteinberechnungen, Belegungspläne oder technische Unterlagen erstellen. Und die bürokratischen Verpflichtungen übernehmen, sodass sich Heizungsbauer und Handwerksbetriebe ausschließlich auf ihre eigentliche Arbeit fokussieren können. Eine kosteneffiziente Einhaltung der kommenden politischen Vorgaben zur Energieklassifizierung ist daher möglich – am besten gelingt ihre Umsetzung und Dokumentation jedoch mit einem Schornsteinfegermeister, der von der Beratung über die Planung bis zur Abnahme alle wesentlichen Schritte übernimmt, hält Sebastian Dittmar fest.
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