Im Jahr 2021 wurden Daten von 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht, darunter rund sechs Millionen Menschen aus Deutschland. Die gestohlenen Informationen umfassten unter anderem Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Meta bestritt bislang jegliche Schuld und wies zahlreiche Klagen erfolgreich ab. Dennoch hagelte es weltweit Klagen, die teils noch nicht endgültig entschieden sind.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Mitte November erleichtert den Weg zu Entschädigungen. Demnach reicht es aus, zu den Betroffenen des Datenleaks zu gehören, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein Nachweis eines Missbrauchs oder besonderer Beeinträchtigungen sei nicht erforderlich. Für den „bloßen Kontrollverlust“ über persönliche Daten könnten jedoch nur vergleichsweise geringe Summen – etwa 100 Euro – beansprucht werden. Schwerwiegendere Folgen wie psychische Belastungen könnten die Beträge jedoch erhöhen.
Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage des vzbv voraussichtlich ab 2024 anschließen. Die Registrierung im Klageregister wird vom Bundesamt für Justiz eröffnet. Interessierte können sich bereits jetzt über einen News-Alert des vzbv informieren lassen.
Die Meta-Aktie reagierte vorbörslich mit einem leichten Minus von 0,22 Prozent und notierte zuletzt bei 622,41 US-Dollar.