Grundsätzlich zielen Unternehmer darauf ab, die Rechtsform ihres Unternehmens basierend auf Aspekten wie Haftung, Steuern, Finanzierung, Management und Kontrolle auszuwählen. In vielen Fällen stehen die bewährten Optionen GmbH und die Personengesellschaft zur Auswahl, weiß Björn Erhard. Allerdings sollten bei beiden Rechtsformen auch die jeweiligen Nachteile berücksichtigt werden: Eine Rechtsform, die vor persönlicher Haftung schützt, kann zum Beispiel den Zugang zu Krediten und Investitionen erschweren. Die GmbH begrenzt zwar das Haftungsrisiko auf das investierte Kapital, dennoch können Gesellschafter unter bestimmten Bedingungen für Schulden haftbar gemacht werden. Im Falle der Personengesellschaft haften alle Gesellschafter persönlich und uneingeschränkt für die Schulden des Unternehmens, was mitunter beträchtliche Gründungskosten mit sich bringen kann. „Die Genossenschaft stellt hingegen einen optimalen Kompromiss dar – allerdings sind sich dessen nur wenige Unternehmer bewusst“, erläutert Björn Erhard.
„Die Rechtsform der Genossenschaft ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet, da schon drei Personen eine solche Firma gründen und deren Vorzüge in Anspruch nehmen können – ich unterstütze Interessierte bei der Realisierung“, führt der Unternehmensberater weiter aus. Ursprünglich suchte auch Björn Erhard nach einer Möglichkeit, sein Unternehmen steuerfrei an seine Kinder weiterzugeben. Er befasste sich mit der Rechtsform der Genossenschaft und erkannte rasch, dass er die passende Lösung gefunden hatte. Heute gilt Björn Erhard als Fachmann auf diesem Gebiet und unterstützt gemeinsam mit seinem Team Genossenschaften während der Gründungsphase sowie in der weiteren Entwicklung bis hin zu einem stabilen Geschäftsbetrieb. Zudem engagiert sich der Experte Björn Erhard dafür, die Chancen und Vorzüge dieser Rechtsform in unternehmerischen Kreisen bekannter zu machen.
Kurz gefragt: Björn Erhard über die Vorteile von Genossenschaften und die Notwendigkeit einer professionellen Beratung
Herzlich willkommen im OnlineMarketingMagazin, Björn Erhard! Welche Vorteile bieten Genossenschaften im Vergleich zu anderen Rechtsformen?
Ganz oben auf der Liste der Vorzüge steht die Steuereinsparung. Die dadurch freigesetzten Mittel können in den Vermögensaufbau oder die Zukunft des Unternehmens fließen. Darüber hinaus ermöglicht eine Genossenschaft eine bessere Absicherung des persönlichen Vermögens sowie des Unternehmens selbst, beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder Scheidungsfällen. Sie ist zudem eine äußerst adaptive Rechtsform – im Vergleich dazu wirken eine GmbH oder eine Personengesellschaft eher unflexibel: Schließlich lässt sich an den Gesellschafterstrukturen wenig ändern. Jede Person wird im Handelsregister verzeichnet und auch wenn ein Gesellschafter ausscheidet, bleibt seine Eintragung bestehen. Ähnliches gilt für Stimm- und Kapitalbeteiligungen. Betrachtet man die Genossenschaft in dieser Hinsicht, fällt auf, dass sie weitestgehend anonym ist. Lediglich der Vorstand wird registriert, während die eigentlichen Anteilseigner im Hintergrund unsichtbar bleiben. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass die Genossenschaft jederzeit mit jeder anderen Struktur kombiniert werden kann. Und schließlich kann man Mitarbeiter durch einfache Beteiligung am Unternehmen enger an dieses binden, was ihre Motivation erheblich steigern dürfte.
Warum es ratsam ist, sich einen Experten zur Seite zu stellen
Ist es für einen Unternehmer möglich, die Umwandlung in eine Genossenschaft eigenständig durchzuführen oder ist zwingend Hilfe erforderlich?
Es ist natürlich machbar, die Umwandlung eigenständig durchzuführen, allerdings erfordert dies ein grundlegendes Know-how. Die erste Voraussetzung besteht darin, dass mindestens drei Gründungsmitglieder vorhanden sein müssen. Zwar klingt das zunächst nicht allzu kompliziert, jedoch müssen auch sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Das beinhaltet die Erstellung einer Satzung, die Einhaltung von Gründungsformalitäten und die Führung eines Protokolls. Darüber hinaus sind ein Förderkonzept, ein Geschäftskonzept, eine Liquiditätsplanung, eine Geschäftsordnung und vieles mehr erforderlich.
„Meiner Erfahrung nach verfügt kaum ein Unternehmer über das nötige Fachwissen und die Zeit, um dies in Eigenregie zu leisten.“
Stattdessen empfiehlt es sich, all diese Aufgaben von unseren Gründungsberatern übernehmen zu lassen – so wird alles fehlerfrei und gesetzeskonform abgewickelt.
Björn Erhard, ihr unterstützt eure Kunden auch über die Gründungsphase hinaus und bietet ihnen über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgehenden Support. Warum ist das notwendig?
Eine Genossenschaft weist starke Ähnlichkeiten zu einem Verein auf: Es sind verschiedene Beschlüsse zu fassen und regelmäßige Versammlungen abzuhalten. Zudem ist es wichtig, stets über die aktuellen Gesetze informiert zu sein. Wir verfügen über einen gut ausgebauten Mitgliederbereich, der alle erforderlichen Informationen auf benutzerfreundliche Weise bereitstellt. Darüber hinaus sind wir für unsere Kunden jederzeit ansprechbar, falls Fragen oder Unklarheiten auftreten. Unser Angebot runden wir außerdem mit regelmäßigen Live-Calls ab, in denen wir auf aktuelle Themen hierzu eingehen. Unsere Herangehensweise spricht dabei für sich: So konnten wir bereits zahlreiche Unternehmen bei ihrer Umwandlung und auch darüber hinaus unterstützen.
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