Nur eine falsche Verlinkung oder eine unvollständige Angabe können bereits eine Abmahnung nach sich ziehen. Dabei kann ein Facebook Impressum seit 2014 ohne großen Aufwand verfasst werden. Einfach, rechtssicher und bequem lässt sich der Nachweis erstellen.
Es ist schließlich offiziell: Jede Unternehmensseite benötigt ein Impressum. In der Fachsprache nennt sich dieses auch Anbieterkennzeichnung. Ausgenommen von der Regelung sind nur rein private Seiten. Ansonsten sind alle geschäftsmäßigen Internetauftritte zu dem Nachweis verpflichtet.
Dieses Gesetz gilt aber nicht nur für die offizielle Unternehmensseite, sondern auch für die Präsenz in sozialen Netzwerken. Nicht ohne Grund verlangt Facebook somit von seinen Usern „ein leicht erkennbares, ständig verfügbares und unmittelbar erreichbares Impressum“ (§ 5 Abs. 1 TMG).
Leicht zugängliches Facebook Impressum – keine Selbstverständlichkeit
Lange Zeit waren Unternehmer ratlos. Wo sollten sie ihr Impressum angemessen auf Facebook integrieren? Der Nachweis muss schließlich leicht zu finden sein, ohne dass er den ästhetischen Gesamteindruck der Unternehmensseite stört.
2014 schaffte Facebook dieses Problem aus dem Weg. Endlich stellte das Social Network seinen Usern ein integriertes Impressumfseld zur Verfügung. Ab sofort gelangt man über den Reiter „Info“ nicht nur zu den wichtigsten Seitendaten, sondern auch zum Facebook Impressum.
Hier erwarten den User 2.000 Zeichen für sein Impressum. Überschreitet der Text jedoch die 2.000er-Marke, präsentiert ihn das soziale Netzwerk in verkürzter Version. In diesem Fall wird das vollständige Impressum verlinkt.
Facebook Impressum erstellen – Schritt für Schritt
Mit der 2014 eingeführten Impressumfunktion lässt sich der obligatorische Nachweis mit nur wenigen Klicks auf die Unternehmensseite einbinden. Die folgende Anleitung dient zur Orientierung:
- Zunächst öffnet der User auf seinem Facebook-Profil den Reiter „Info„.
- Daraufhin erscheint eine Übersicht mit allen relevanten Profilinformationen – vom Namen über die Anschrift bis hin zu den thematischen Schwerpunkten.
- In dieser Übersicht befindet sich auch das Feld „Impressum„.
- Genau hier trägt der User nun seine gesetzlichen Pflichtdaten zur Anbieterkennzeichnung ein.
- Im finalen Schritt klickt der User auf „Änderungen speichern„.
- Das Impressum ist auf die Unternehmensseite eingebettet.
Ein Impressum allein aber macht noch keine vollständige und rechtssichere Facebook-Seite. Nicht ohne Grund nutzen viele Unternehmer bei der Verfassung der Anbieterkennzeichnung einen Facebook-Impressum-Generator. Kostenlose Tools oder Mustertexte für das Impressum stellen auch Kanzleien oder Rechtsberatungen zur Verfügung.
Facebook Impressum verlinken – die Alternative
Vielen Betrieben reichen die 2.000 Zeichen für das Impressum nicht aus. Sie brauchen mehr Platz. Nicht umsonst betten sie in ihr Impressum häufig einen externen Link zur Unternehmensseite ein. Über diesen gelangt der Nutzer einfach und schnell zum vollständigen Firmenimpressum.
Nur die Startseite zu verlinken, reicht allerdings nicht aus. Der Link muss stets direkt zum Impressum führen. Genauso wichtig ist eine eindeutige Beschriftung. Auf den ersten Blick muss die Absicht des externen Links erkennbar sein – ob mit einem thematisch relevanten Ankertext, einem informativen Zusatz oder einer entsprechenden URL.
Gut zu wissen: In das Impressum auf der Website gehört eine kleine Anmerkung, dass sich die Informationen auch auf die sozialen Netzwerke beziehen. Im Idealfall wird die Facebook-Seite des Betriebs direkt im Websiten-Impressum verlinkt. So sind Irrtümer ausgeschlossen.
Die Rechtslage im Blick behalten
Die Rechtslage auf Social Media ändert sich schnell. Ständig kommen neue Regelungen hinzu, während alte Regelungen für ungültig erklärt werden. So steht jeder Unternehmer in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben für den Facebook-Auftritt regelmäßig zu überprüfen. Nur so bleibt er über Änderungen auf dem Laufenden und kann das Facebook Impressum schnellstmöglich an die neue Rechtslage anpassen.