Bildrechte im Internet: Was müssen Nutzer beachten? 0 884

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Diesem Grundsatz folgend, nutzen Blogger und Webseitenbetreiber Bilder und Grafiken zur Auflockerung ihrer Inhalte. Gelegentlich folgt später jedoch ein böses Erwachen: Der Urheber ist mit der Verwendung nicht einverstanden und schickt eine Abmahnung.
Bildrechte

Der Ratgeber zum Thema Bildrechte zeigt auf, was diesbezüglich im Internet zu beachten ist und wie sich Komplikationen vermeiden lassen.

Bildrechte: Wer Bilder verwendet, hat eine Sorgfaltspflicht

Wer Bilder Dritter verwendet, steht in der Pflicht, vor der Verwendung die Bildrechte zu erwerben. Das geschieht durch einen Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer. Dieser legt fest, in welcher Form Bilder zu verwenden sind. Bildportale bieten meist feste Lizenzverträge an, bei denen der Uploader der Plattform seine Werke zur Vermarktung verfügbar macht. Gerade online ist jedoch bisweilen schwer festzustellen, ob der Uploader auch tatsächlich der Urheber ist.

Zudem schreibt das deutsche Urheberrecht vor, dass der Urheber eines fremden Bildes klar zu identifizieren sein muss. Für die Form der Nennung greifen die Bedingungen der Lizenzvereinbarung. In der Regel bedeutet dies, dass die Angabe des Fotografen direkt am Bild oder im Impressum erfolgt. Gibt die Lizenz nichts Entsprechendes vor, sollten Webseitenbetreiber auf Nummer sicher gehen. In diesem Fall schafft die Nennung direkt am Bild Klarheit und damit Rechtssicherheit.

Mit Creative Commons auf der sicheren Seite – oder doch nicht?

Für Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz gelten dieselben Bedingungen – der Urheber muss genannt werden. Jedoch ist es nicht nötig, die Bildrechte gesondert zu erwerben, solange die Verwendung im erlaubten Rahmen stattfindet.

Neben Bildportalen liefert auch Google Bilder eine Möglichkeit, gemeinfreie Inhalte zu finden. Die erweiterte Suche lässt sich so einstellen, dass nur frei verwendbare Bilder erscheinen, wo keine Bildrechte gesondert erworben werden müssen. Jedoch ist Vorsicht geboten: Lädt ein Dritter unberechtigt ein Bild hoch, steht dadurch schlimmstenfalls auch dem Endnutzer eine Abmahnung ins Haus. Schließlich ist der Seitenbetreiber verpflichtet, die Bildlizenz vor der Verwendung zu überprüfen.

Wirklich sicher vor Abmahnungen ist also nur, wer die Bildrechte direkt vom Urheber erwirbt. Dies ist online oft nur schwer realisierbar. Dennoch liefern Nutzerprofile ein erstes Indiz dafür, ob es sich um den echten Fotografen handelt. So verlinken Fotografen, wenn die Nutzungsbedingungen dies gestatten, in ihrem Profil oft ein Facebook-Profil oder ihre Homepage. Auch die anderen Bilder auf dem Account geben Aufschluss: Bestehen starke Unterschiede in Qualität und Stil, spricht dies für eine Täuschung.

Für Seitenbetreiber ist es ratsam, eine Bilderliste zu führen. Aus dieser sollte hervorgehen, welches Bild wo auf der eigenen Webpräsenz verwendet wird und welche Bildrechte der Urheber einräumt. Bei Bildern aus Bildportalen sollte zusätzlich zum Namen des Fotografen ein Link auf dessen Nutzerprofil notiert werden.

Das passiert bei der Verletzung von Bildrechten

Wer ein Bild verwendet, ohne die Bildrechte daran zu besitzen, verstößt gegen das Urheberrecht. Selbiges gilt, wenn die Bedingungen der Bildlizenz verletzt ist. In einem solchen Fall kann der Urheber entweder selbst oder über einen Anwalt mit einer Abmahnung dagegen vorgehen. In dieser fordert der Abmahner dazu auf, die Nutzung seines Bildes einzustellen und für Abmahnkosten und entstandene Schäden aufzukommen. Letztere kann man nach entgangenem Gewinn, Verletzergewinn oder einer Lizenzanalogie berechnen, die auf der Honorarempfehlung eines Berufsverbandes für Fotografen basiert. Dabei kann der Abmahner selbst wählen, welche Form von Schadensersatz er einfordert. Ist kein tatsächlicher Schaden entstanden, können also dennoch Kosten für den Abgemahnten anfallen.

Zudem liegt häufig die Forderung nach der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vor; der Abgemahnte soll sich bei erneutem Verstoß zur Zahlung einer festgelegten Geldsumme verpflichten.

Bildrechte: Abmahnung erhalten – was tun?

Wer eine Abmahnung erhält, reagiert darauf meist mit Schock und Unverständnis. Gerade wenn Bilder vermeintlich frei verwendbar waren, erwischt eine Abmahnung Seitenbetreiber oft auf dem falschen Fuß. Hilfe finden Abgemahnte dabei bei einem Fachanwalt für Urheberrecht. Dieser unterstützt bei der Prüfung der Abmahnung und kann oft das Schlimmste abwenden.

Abmahner prüfen

Einige Anwälte versenden massenhaft Fake-Abmahnungen. Wer diese unterzeichnet und damit die Verletzung der Bildrechte einräumt, verpflichtet sich gleichzeitig zur Zahlung. Allerdings sind Anwälte nicht eigenmächtig abmahnberechtigt. Die Abmahnung ist immer vom Urheber zu veranlassen. Eine Abmahnung ist nur rechtskräftig, wenn dieser als Abmahner angegeben ist.

Gegenstand der Abmahnung

Als Nächstes ist der Gegenstand der Abmahnung, das verwendete Bild, zu prüfen. Dazu haben Abgemahnte das Recht, einen Nachweis über die Bildrechte vom Abmahner zu fordern. Anhand einer Bilderliste erkennt man schnell, wo das Bild auf der eigenen Webpräsenz liegt.

Unterlassungserklärung

Die Bedingungen der Unterlassungserklärung sind entscheidend für das weitere Vorgehen. Oft ist die Erklärung des Abmahners jedoch zu weit gegriffen; Seitenbetreiber machen sich durch ihre Unterschrift angreifbar. Daher sollte die Erklärung von einem Anwalt genau geprüft werden.

Ist die Unterlassungserklärung unterschrieben, steht der Abgemahnte in der Pflicht, das abgemahnte Bild aus seiner gesamten Onlinepräsenz zu entfernen: von der eigenen Webseite sowie aus sämtlichen Social-Media-Auftritten. Dabei ist es wichtig, auch die Möglichkeit von Direkt-Links zu unterbinden; das Bild muss komplett von der eigenen Webpräsenz verschwinden. Dazu sollte man es vom Server löschen, sodass keine Zugriffsmöglichkeit irrtümlich zu übersehen ist.

Fazit: Bildrechte im Internet – Sorgfalt macht sich bezahlt!

Wer von Anfang an die Bildrechte klärt, bietet wenig Angriffsfläche für abmahnwütige Fotografen und Anwälte. So können horrende Kosten vermieden werden: Abmahnungen kosten schnell mehrere tausend Euro. Kommen gemeinfreie Bilder von Suchmaschinen oder Bildportalen zu Einsatz, sollte man daher zumindest versuchen, den Uploader zu verifizieren. Eine kurze Nachricht, ein Blick auf das Profil – mehr braucht es dafür nicht. Komplett auf der sicheren Seite ist jedoch nur, wer die Bildrechte ohne Umwege vom Fotografen erwirbt.

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Ana Karen Jimenez ist Redakteurin beim Deutschen Coaching Fachverlag und hat ihren Bachelor in Literaturwissenschaften und Spanisch an der Eberhard Karls Universität Tübingen abgeschlossen. Sie ist in den Magazinen für lesenswerte Ratgeber und vielfältige Kundentexte verantwortlich.

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